Jahrgang 12 – Q1/Q2

Vorbemerkungen

Seit 1. August 2009 gilt für alle hessischen Schulen mit gymnasialer Oberstufe und die beruflichen Gymnasien die neue Rechtsverordnung „OAVO“ (Oberstufen- und Abiturverordnung).

Diese Rechtsverordnung hat insbesondere für die Qualifikationsphase (= Jahrgänge 12 und 13) die Oberstufenstruktur noch stärker festgelegt als bisher. Damit bleibt den Schulen nur noch ein geringer Ermessensspielraum.

Die Qualifikationsphase ist – im Gegensatz zur Einführungsphase (= Jahrgangsstufe 11) – vollständig nach dem Kurssystem organisiert.
Allerdings werden die Grundkurse an der GGO in vielen Fächern auf der Basis der Klassen aus der Einführungsphase zusammengesetzt. Dadurch haben die Schülerinnen und Schüler eine vertrautere Lernumgebung sowie die gleichen Lernvoraussetzungen.

Der Stundenplan ist so kompakt konzipiert, dass die SchülerInnen möglichst wenig Nachmittagsunterricht und freie Kernstunden haben.
Der Sportunterricht findet aber immer nachmittags statt.

Rechtliches zur Qualifikationsphase

► Aktuelles zur Q1/Q2

Formulare für die Qualifikationsphase (Kurswahlen, Sportkurse, …)