Zulassung in die Qualifikationsphase 12/13
Über die Zulassung zur Stufe 12/13 entscheidet am Ende der Stufe 11 die Konferenz der Lehrer, bei denen der Schüler in der Stufe 11 Unterricht hatte.
Ein/e Schüler/in muss zugelassen werden, wenn sie/er
- alle verbindlichen Fächer mit mindestens 05 Punkten abgeschlossen hat,
- in 1 der verbindlichen Fächer weniger als 05 Punkte erreicht hat und dies durch 10 Punkte in einem anderen verbindlichen Fach oder zwei mal 07 Punkte in zwei anderen verbindlichen Fächern ausgleichen kann,
- in 2 verbindlichen Fächern, unter denen nur eins der Fächer Deutsch, Fremdsprachen oder Mathematik sein darf, weniger als 5 Punkte erreicht hat und dies jeweils durch 10 Punkte in einem anderen verbindlichen Fach oder zwei mal 7 Punkte in zwei anderen verbindlichen Fächern ausgleichen kann.
In keinem verbindlichen Fach in den Fällen b) und c) dürfen 0 Punkte erreicht sein.
Erfüllt ein/e Schüler/in eine oder mehrere dieser Bedingungen nicht, kann sie/er i.d.R. nicht zugelassen werden.
Ausnahmeentscheidungen sind lediglich möglich, wenn die Konferenz der Lehrer, bei denen die/der Schüler/in in der Stufe 11 Unterricht hatte, zum Ergebnis kommt, dass sie/er trotz Nichterfüllung der Zulassungsbedingungen in der Stufe 12/13 mit Aussicht auf Erfolg mitarbeiten kann.
Eine freiwillige Wiederholung der Stufe 11 ist unter bestimmten Voraussetzungen möglich, wenn die/der Schüler/in, bzw. ihre/seine Eltern dies bis spätestens 6 Wochen vor Eintritt in die Stufe 12 schriftlich beim Schulleiter beantragen. Eine bereits erfolgte Versetzung in die Jahrgangsstufe 12 würde damit hinfällig.
Eine Wiederholung der Stufe 11 ist dagegen nicht möglich, wenn die/der Schüler/in die Stufe 10 oder 11 bereits wiederholt hat, weil sie/er nicht versetzt wurde.
Wird sie/er auch am Ende der Stufe 11 nicht versetzt, muss sie/er leider die gymnasiale Oberstufe verlassen. Auch in diesem Fall steht die GGO den Schülerinnen und Schülern beratend zur Seite.











