Die Allgemeine Fachhochschulreife (auch als Fachabitur bezeichnet) ist der zweithöchste Bildungsabschluss, der an einer Schule in Deutschland erworben werden kann, und berechtigt zum Studium an Fachhochschulen und Technischen Universitäten (außer in Bayern und Sachsen) sowie an den hessischen Universitäten (mit Ausnahme der Goethe-Universität Frankfurt).
Voraussetzung sind:
- die Erfüllung aller Belegverpflichtungen während der Einführungs- und (zwei Halbjahren der) Qualifikationsphase sowie
- die Einhaltung der Bedingungen für den schulischen Teil der Fachhochschulreife (11 GK-Noten und 4 LK-Noten mit jeweils mindestens einem 05-Notenpunkte-Durchschnitt und maximal vier bzw. zwei Notendefiziten) und
- einem berufspraktischen Jahr (Jahrespraktikum in einem Ausbildungsberuf, Freiwilliges Soziales oder Ökologisches Jahr, einjähriger Berufsfreiwilligendienst oder -wehrdienst, berufliche Ausbildung)
Für den Erwerb der Fachhochschulreife müssen an Oberstufen keine Abschlussprüfungen abgelegt werden, da die Zugangsbedingungen und Leistungsniveaus höher sind als bei den zweijährigen Fachoberschulen. Dort sind daher Abschlussprüfungen Pflicht.










