Da die Schulpflicht nach dem 10. Schuljahr endet, muss man sich zur Oberstufe (neu) anmelden – auch wenn man bereits Schüler:in der Ostschule ist.
Voraussetzung für die Aufnahme ist:
- die Versetzung in die (Einführungsphase der) Oberstufe, auch Ü11 oder V11 genannt, oder
- der qualifizierende Realschulabschluss, mit QRSA abgekürzt.
Die Anmeldung erfolgt zentral über die jetzige Schule (i.d.R. bis Mitte Februar). Diese reicht die Anmeldeunterlagen an die Ostschule weiter.
Die Anmeldeunterlagen bestehen aus dem
- zentralen Anmeldeformular des Staatlichen Schulamtes
- Kurswahlformular der Ostschule
- Zeugnis der 1. Halbjahres der Jahrgangsstufe 10.
- Gruppenwunschformular (nicht zwingend)
Ein persönliches Bewerbungsschreiben ist dagegen nicht erforderlich, kann aber die Aufnahmechancen verbessern.










