Zulassung/Versetzung in die Qualifikationsphase 12/13
Über den Übergang in die Qualifikationsphase entscheidet am Ende der Jahrgangsstufe 11 die Klassenkonferenz der Lehrer, bei denen die Schülerinnen und Schüler jeweils Unterricht hatten.
Die Zulassung erfolgt regulär, wenn
- alle verbindlichen Fächer mit mindestens 05 Punkten bestanden wurden,
- bei höchstens zwei Defiziten, unter denen nur eins der Kernfächer Deutsch, Fremdsprachen oder Mathematik sein darf, wenn diese durch bessere Leistungen (jeweils mindestens 10 Punkte in einem Fach oder mindestens zweimal 7 Punkte in zwei anderen verbindlichen Fächern) ausgeglichen werden können. Dabei ist der Ausgleich eines Defizits in einem Kernfach nur durch die Noten anderer Kernfächer möglich.
Eine absolute Voraussetzung ist jedoch, dass in keinem verbindlichen Fach 0 Punkte erreicht werden.
Erfüllt ein/e Schüler/in eine oder mehrere dieser Bedingungen nicht, kann sie/er nicht zur Qualifikationsphase zugelassen werden.
In begründeten Einzelfällen sind jedoch Ausnahmeentscheidungen möglich, wenn eine erfolgreiche Mitarbeit in der Qualifikationsphase prognostiziert werden kann. Dies muss in der Zeugniskonferenz aber durch eine Zweifdrittelmehrhheit der unterrichtenden Lehrkräfte beschlossen werden.
Eine freiwillige Wiederholung der Stufe 11 ist bei rechtzeitiger Antragstellung möglich. Diese muss allerdings bis spätestens 2 Monaten vor Schuljahresende schriftlich bei der Schulleitung beantragt werden.
Eine Wiederholung der Stufe 11 ist dagegen nicht möglich, wenn die Stufe 10 oder 11 bereits aufgrund mangelnder Versetzung wiederholt wurde.
Sollte die Qualifikation am Ende der 11 leider endgültig verpasst werden, müssen Schülerinnen und Schüler die Oberstufe zwar verlassen – doch auch in dieser Situation steht unser Team beratend und unterstützend zur Seite.











